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Kosten für Kabelanschlüsse: Bundesregierung will Umlagefähigkeit abschaffen
(dpa) - Mieter sollen nach Plänen der Bundesregierung künftig keine TV-Kosten für Kabelanschlüsse mehr über die Nebenkostenabrechnung zahlen müssen. Das sieht ein Gesetzentwurf zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts vor, den das Kabinett am Mittwoch beschloss. Konkret soll die Umlagefähigkeit von Telekommunikations-Kosten als Nebenkosten bei der Miete mit einer Übergangsfrist abgeschafft werden.
Dieses aus den 1980er-Jahren stammende „Relikt“ zur Ankurbelung der Kabelnetzversorgung habe seine Berechtigung verloren, heißt es in einem „Infopapier“ von Wirtschafts- sowie Verkehrsministerium. Alle Mieter sollten die Chance haben, ihren Anbieter selbst zu wählen. Das bisherige System hemme die Wahlfreiheit der Verbraucher und den Wettbewerb im Telekommunikationssektor.
Das Vorhaben der Regierung ist umstritten. Kabelnetzbetreiber hatten es kritisiert. Auf sie könnten Umsatzeinbußen zukommen, wenn sich Mieter gegen den TV-Kabelbezug entscheiden und auf Alternativen setzen, ob Satellit oder Fernsehen über Telefonkabel-Internetleitungen (VDSL).
Der Gesetzentwurf sieht außerdem einen rechtlich abgesicherten Anspruch für alle Bürger auf die Versorgung mit Telekommunikationsdiensten vor. Außerdem soll es etwa einen schnelleren und flächendeckenden Ausbau von Gigabitnetzen geben.
Genehmigungsverfahren sollen vereinfacht werden.
Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) erklärte, die Regierung setze Anreize für Investitionen und Innovationen, um den marktgetriebenen Ausbau der digitalen Infrastruktur voranzubringen.
Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) kommentierte: „Egal, ob ich mich für ein Leben auf dem Land oder in der Stadt entscheide, künftig haben alle ein gesetzlich verankertes Recht auf schnelles Internet.“ Laut Regierung wird mit dem Gesetzentwurf ein Europäischer Kodex umgesetzt.
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